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Unser Notar sorgt für den richtigen rechtlichen Rahmen.

Unser Notar unterstützt Sie u.a. in folgenden Bereichen:

Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht bei der Vorbereitung und Beurkundung von Kaufverträgen über bebaute und unbebaute, insbesondere landwirtschaftliche Grundstücke sowie noch zu errichtende Gebäude und Eigentumswohnungen (Bauträgerverträge), Fertigung von Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge, Hofübergabeverträge, die Bestellung von Grundschulden und Grunddienstbarkeiten.


Familienrecht und Erbrecht

Im Bereich des Familienrechts und Erbrechts übernehmen wir die Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträgen, Vorsorgevollmachten, Erbverträgen, Testamenten, Erbauseinandersetzungen sowie Erbscheinsanträgen.


Gesellschafts-, Handels- und Vereinsregisterrecht

Ein weiteres Aufgabenfeld unseres Notars ist die Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Handels- und Vereinsregisterrecht. Dazu gehört u. a. die Gründung von GmbHs und anderen Gesellschaften sowie Vereinen, Verträge auf dem Gebiet der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Anmeldungen zum Handelsregister und anderen öffentlichen Registern.


Die Tätigkeit des Notars schließt die Beratung und Abfassung von Gesellschaftsverträgen von Unternehmensgesellschaft (UG) über die GmbH bis zur GmbH & Co. KG ein, auch die Beratung bei Vereinssatzungen.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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